Rehasport

 

VOM ARZT VERORDNET, VON DER KASSE FINANZIERT

 
Beim Rehasport handelt es sich um meist 50 Gymnastikstunden in einer Gruppe, die vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt werden. Der Rehasport wird auf Ihre individuellen körperlichen und gesundheitlichen Bedürfnisse abgestimmt.
Für die Teilnahme am Rehabilitationssport nach § 44 SGB IV benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Formular 56), welche Sie von Ihrem Arzt verordnet bekommen. Nach Erhalt können Sie sich den Antrag auf Rehasport von Ihrem Kostenträger wie der gesetzlichen Krankenkasse, dem gesetzlichen Unfallversicherungsträger, den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung etc. genehmigen lassen.
Nach der Genehmigung Ihres Kostenträgers kann es losgehen. Sie können nun an einem unserer Rehasport Kurse teilnehmen. Wichtig: Bitte bringen Sie das Formular mit der Genehmigung bei Ihrem ersten Besuch bei uns mit.
Wenn Sie über das verordnete Bewegungsprogramm hinaus noch mehr für Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden tun möchten, können Sie gerne zusätzlich eines unserer individuell gestalteten und auf Ihre Bedürfnisse persönlich zugeschnittenen Angebote in Anspruch nehmen.
 
Aktuell finden Kurse im Bereich Rehasport Orthopädie zu folgenden Zeiten statt:
RehaPlus Kursplan 27042021 
Bei Fragen oder für Terminvereinbarungen stehen wir Ihnen gerne jederzeit telefonisch oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.
 
Ihr Sportstudio Zeiß Team

Sportstudio Zeiß GmbH & Co. KG, Schloßstr. 62-64, 64668 Rimbach, Tel. 06253-22208, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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